Abgabebedingungen

Die Tiere, die hier zur Vermittlung stehen, sind alles Nottiere. Das heißt, dass die Tiere meist keine schöne Vergangenheit hatten. Unter anderem sind es Meerschweinchen, die aus Animal-Hoarding-Fällen kommen, ausgesetzt oder beschlagnahmt wurden. Um den Schweinchen ein weiteres schlimmes Schicksal zu ersparen, vermitteln wir nur dann, wenn unsere Abgabebedingungen eingehalten werden. 

 

1. Schutzvertrag

Wir vermitteln nur mit Schutzvertrag und gegen eine Schutzgebühr. Zukünftige Halter, die den Schutzvertrag unterschreiben, verpflichten sich, die Tiere nach §2 des Tierschutzgesetzes zu halten und ihnen die bestmögliche medizinische Behandlung bei Krankheit zukommen zu lassen. Wir wollen sicher gehen, dass unsere Tiere nicht in die falschen Hände geraten.

 

2. Schutzgebühr

Mit der Schutzgebühr wollen wir unsere Nottiere schützen. Sie ist kein "Kaufpreis", sondern hilft uns, zukünftige Nottiere versorgen zu können. Die Höhe soll "Spontankäufe" verhindern. Alle unsere Tiere werden gesund (heißt tierärztlich gecheckt) abgegeben, frei von Darmparasiten (standardmäßige Kotuntersuchung auf Kokzidien und Würmer), Böckchen immer kastriert.

Die Schutzgebühr beträgt für Meerschweinchen:

Weibchen 25 Euro

Kastriertes Weibchen 50 Euro

Kastrierter Bock 35 Euro
 

 

3. Vor- und Nachkontrollen

Wir vermitteln Nottiere nur mit einer persönlichen Inaugenscheinnahme des zukünftigen Zuhauses. Wir wollen uns persönlich versichern, dass die Tiere, die wir gesund gepflegt und gehegt haben, es weiterhin gut haben werden. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, angekündigte Nachkontrollen durchzuführen. Diese Kontrollen werden natürlich auch dazu genutzt, den zukünftigen Haltern Informationen, Tipps und mögliche Verbesserungsvorschläge zu geben.

 

4. Haltungsbedingungen

Wir vermitteln Meerschweinchen in Ställe, die dauerhaft (also 24 Stunden am Tag) mindestens 0,5 m2 pro Tier Platz bieten. Die Mindestgröße für 2 Meerschweinchen ist 1 m² (je größer desto besser). Die angegebene Mindestfläche soll auf einer Ebene zur Verfügung stehen, zusätzliche Etagen können die Mindestfläche gern erweitern. Rampen zum erreichen weiterer Ebenen müssen eine artgerechte Neigung haben. Handelsübliche Doppelstockkäfige sind  - so wie sie geliefert werden - ungeeignet. Da ist eine Anpassung notwendig. Wir finden diesen Rampenrechner als Orientierung sehr hilfreich: https://www.nagerbu.de/meerschweinchen_rampenrechner.php

Unsere Meerschweinchen werden NICHT in Einzelhaltung oder als Partnertier für Kaninchen vermittelt.. Weibchen werden nicht in Haushalte mit unkastrierten Böckchen vermittelt. Außerdem legen wir Wert auf artgerechte (getreidefreie) Ernährung und wünschen uns diese auch von den zukünftigen "Adoptiveltern" unserer Nottiere.

 

5. Meerschweinchen, Kaninchen und Kinder

Es ist grundsätzlich so, dass mindestens ein artgleiches Partnertier in einer Kaninchen-Meerschweinchen-WG vorhanden sein muss, und nicht 1 Meerschweinchen als Partnertier für 1 Kaninchen. Gegen eine Gemischthaltung haben wir nichts einzuwenden, solange die Tiere genug Freiraum haben. 

Wir vermitteln nur an volljährige Personen. Kinder unter 18 Jahren dürfen nur mit der Erlaubnis und Unterschrift ihrer Eltern ein Tier aufnehmen. Meerschweinchen sind keine Kuscheltiere und sind für Kinderzimmerhaltung in den meisten Fällen nicht geeignet. Wünschen Sie sich Meerschweinchen für Ihre Kinder, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir können alles Weitere klären.

 

6. Zucht

Nein! Alle Meerschweinchen, die wir vermitteln, werden ausschließlich als Liebhabertiere in ein neues Heim weitergegeben und dürfen nicht zur Zucht "benutzt" werden. Alle unsere Böcke vermitteln wir nur kastriert und zu Weibchen erst nach einer 6-wöchigen Wartezeit nach der Kastration. In Haushalte mit unkastrierten Böckchen vermitteln wir keine Weibchen.

 

8. Außenhaltung

Natürlich vermitteln wir auch in Außenhaltung. Es gibt aber einige Faktoren, die dabei berücksichtigt werden müssen: Das Außengehege muss ordentlich und von allen Seiten abgesichert sein. Bei ganzjährige Außenhaltung natürlich auch winterfest. Darüber hinaus können nur Gruppen ab 4 Tieren ganzjährig draußen wohnen. Und natürlich können Schweinchen, die bei uns in Innenhaltung gelebt haben, nur während der Sommermonate in Außenhaltung vermittelt werden. Schweinchen, die bei uns auch in Außenhaltung untergebracht sind, können selbstverständlich das ganze Jahr über in Außenhaltung vermittelt werden. Bei ganzjähriger Außenhaltung ist sicher zustellen das in der Schutzhütte eine temperatur von 15°C nicht unterschritten wird.



9. Reservierung

Die Vermittlungsschweinchen werden erst dann als "Reserviert" auf unserer Homepage gekennzeichnet, wenn von beiden Seiten dem Umzug des Schweinchens nichts mehr im Weg steht. Das heißt, wenn die neuen Halter alle Vermittlungsbedingungen nachweislich erfüllen (Vorkontrolle erfolgreich) und die Schutzgebühr zumindest angezahlt ist.

 
10. Vermittlung per Mitfahrgelegenheit

Ob die Tiere per Mitfahrgelegenheit vermittelt werden, entscheiden die Pflegestellen selbst. Wichtig ist, dass wir jemanden in der Nähe haben, der die Vor- bzw. Nachkontrolle durchführen kann. Die Mitfahrgelegenheit wird in Absprache mit den neuen Besitzern von uns organisiert.